Rechtsanwalt Pitterle hat neben seiner Tätigkeit in der Stuttgarter Hauptkanzlei eine Zweigstelle in Berlin errichtet. Hierbei handelt sich um keine Zweigstelle der Partnergesellschaft.
Rechtsberatung während der Corona-Krise:
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Die Rechtsanwälte Hans-Dieter Wohlfarth, Richard Pitterle, Jürgen Zeller und Ina Behl sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht vertreten sie überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften.
Rechtsanwalt Dr. Rolf Gutmann ist Fachanwalt für Verwaltungs- und Migrationsrecht. Zu seinen Schwerpunkten zählen insbesondere das Ausländerrecht und das Beamtenrecht. Er ist ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift "Informationsbrief Ausländerrecht" und Mitarbeiter der Loseblatt-Sammlung "Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz".
Auch das allgemeine Vertragsrechts und das Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie die Beitreibung von Forderungen sind unsere Schwerpunkte. Im internationalen Wirtschaftsverkehr vertritt Rechtsanwalt Richard Pitterle überwiegend tschechische Unternehmen.
Rechtsanwalt Pitterle hat neben seiner Tätigkeit in der Stuttgarter Hauptkanzlei eine Zweigstelle in Berlin errichtet. Hierbei handelt sich um keine Zweigstelle der Partnergesellschaft.
RA Pitterle hat zur Zeit zwei Präsenztage/Sprechtage im Monat. Soweit erforderlich kommt er auch öfter nach Berlin. Termine gibt es daher nur nach Absprache. Hinterlassen Sie entweder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrer Rufnummer oder senden Sie eine Email mit Ihrem Anliegen, damit RA Pitterle persönlich einen Besprechungstermin vereinbaren kann. Oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit seinem Sekretariat in Stuttgart.
Kontakt zur Zweigstelle:
Tel. 030 75454301
Email: berlin(ät)rechtsanwalt-pitterle.de
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