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Fachanwälte(/in) für Arbeitsrecht

Die Rechtsanwälte Hans-Dieter Wohlfarth, Richard Pitterle, Jürgen Zeller und Rechtsanwältin Ina Behl sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht vertreten sie überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften.

 

Zweigstelle Berlin (nur RA Pitterle)

Rechtsanwalt Pitterle hat neben seiner Tätigkeit in der Stuttgarter Hauptkanzlei eine Zweigstelle in Berlin errichtet. Hierbei handelt sich um keine Zweigstelle der Partnergesellschaft.

 

Wirtschaftsrecht mit Tschechien

Auch das allgemeine Vertragsrechts und das Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht  sowie die Beitreibung von Forderungen sind unsere Schwerpunkte. Im internationalen Wirtschaftsverkehr vertritt Rechtsanwalt Richard Pitterle überwiegend tschechische Unternehmen.

Mit den Themen:

Betriebsrisiko und Lockdown; Zuständigkeit des Betriebsrats; Betriebsratswahl - Anfechtung;  Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste - Wahlvorschläge; Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Betriebsübergang ; Verlust des Entgeltanspruchs

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RA Pitterle als einer der Initiatoren des Untersuchungsauaschusses CumEx sprach mit Willi & Dödel über die Erfahrungen im Unterschuchungsausschuss des Bundestags. Das Gespräch zusammen mit Florian Toncar (FDP) ist hier zum Nachhören.

In einem Historisches Seminar der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sprach Rechtsanwalt Wohlfahrt über seine anwaltlichen Erfahrungen mit dem "Radikalen-Erlass". Hier zum Nachlesen:

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