Rechtsanwalt Pitterle hat neben seiner Tätigkeit in der Stuttgarter Hauptkanzlei eine Zweigstelle in Berlin errichtet. Hierbei handelt sich um keine Zweigstelle der Partnergesellschaft.
Das neue Dies&Das im Arbeistrecht 3/21 ist erschienen
Mit den Themen:
Betriebsrisiko und Lockdown; Zuständigkeit des Betriebsrats; Betriebsratswahl - Anfechtung; Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste - Wahlvorschläge; Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitbescheinung; Betriebsübergang ; Verlust des Entgeldanspruchs
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